Helmut König

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Energieausweis für Wohngebäude

6.01.2017


Als Energieberater HWK erstellen wir den passsenden Energieausweis für Ihr Haus oder Ihre Wohnung.
Kontaktieren Sie uns einfach.
https://ssl.hsetu.net/Kontakt.html?id_menue=45020

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht".
Der Eigentümer muss bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. 
Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens ein Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude, auch für kleine Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.