Helmut König

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Rauchwarnmelderpflicht in Bayern bis 31.12.2017

6.01.2017


Für Ihre Sicherheit in den eigenen vier Wänden führen wir Qualitätsrauchwarnmelder nach EN 14604 mit Langzeitbatterie.

Uns zeichnet eine langjährige Erfahrung bei der Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern aus. Auch für Sie finden wir sicherlich eine passende Lösung.

Gerne erstellen wir für SIe ein individuelles Angebot.
https://ssl.hsetu.net/Kontakt.html?id_menue=45020


Rauchmelderpflicht in Bayern:
 
Warum?
Die Bayerische Bauordnung (BayBO vom 14.08.2007) verpflichtet im Artikel 46 zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen.
 
Wann?
Bis zum 31. Dezember 2017 sind die Eigentümer vorhandener Wohnungen verpflichtet, jede Wohnung entsprechend auszustatten.
 
Wo?
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
 
Was tun?
Im Ernstfall bleiben nur wenige Minuten Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen.